Wir beraten Sie kompetent in den ersten Monaten Ihrer Selbständigkeit
(Existenzgründung).
Gerade am Anfang müssen Sie viele Probleme lösen:
- Wie komme ich schnell an neue Kunden?
- Welche vertraglichen Grundlagen brauche ich?
- Wie finanziere ich mich?
- Wie funktioniert die Buchhaltung?
- Welche Behörden muss ich wann einschalten?
- Welches sind meine steuerlichen Pflichten?
Dies sind nur einige Fragen, die sich stellen und die es in
den ersten Monaten so schwer machen, ein junges Unternehmen
erfolgreich zu führen. Wir beraten Sie als Coach in der
Startphase, damit Sie auch langfristig erfolgreich sind. So
erweitern Sie Ihre Kenntnisse in Unternehmensführung, Kundenbeziehung
und Finanzierung und vermeiden dadurch Probleme und Fehler.
Das Coaching ist von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt
nach § 2 der ESF-Richtlinien (Richtlinien für aus
Mitteln des europäischen Sozialfonds mitfinanzierte zusätzliche
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes).
Das heißt, dass das ESF-Coaching von der Bundesagentur
für Arbeit finanziell unterstützt werden kann.
Wir verfügen über die entsprechende Trägeranerkennung.
Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist,
dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit innerhalb der
letzten 12 Monate aufgenommen haben und Überbrückungsgeld,
Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss nach
dem SGB III erhalten. Die Gesamtförderung beträgt
maximal 2000,--€. Die Abrechnung des Coaching erfolgt dann
direkt von uns mit Ihrer Arbeitsagentur.
Nutzen Sie die mit dem Coaching gebotene Hilfe zur Selbsthilfe,
um die für Sie neue berufliche Situation erfolgreich zu
meistern, und sprechen Sie
uns an.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne über
den fachlichen und zeitlichen Rahmen des ESF-Coaching hinaus
und vertreten Sie gegebenenfalls in Streitfällen.