Wir beraten Sie kompetent in den ersten Monaten Ihrer Selbständigkeit (Existenzgründung).
Gerade am Anfang müssen Sie viele Probleme lösen:
- Wie komme ich schnell an neue Kunden?
- Welche vertraglichen Grundlagen brauche ich?
- Wie finanziere ich mich?
- Wie funktioniert die Buchhaltung?
- Welche Behörden muss ich wann einschalten?
- Welches sind meine steuerlichen Pflichten?
Dies sind nur einige Fragen, die sich stellen und die es in den ersten Monaten so schwer machen, ein junges Unternehmen erfolgreich zu führen. Wir beraten Sie als Coach in der Startphase, damit Sie auch langfristig erfolgreich sind. So erweitern Sie Ihre Kenntnisse in Unternehmensführung, Kundenbeziehung und Finanzierung und vermeiden dadurch Probleme und Fehler.
Das Coaching ist von der Bundesagentur für Arbeit anerkannt nach § 2 der ESF-Richtlinien (Richtlinien für aus Mitteln des europäischen Sozialfonds mitfinanzierte zusätzliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Bereich des Bundes). Das heißt, dass das ESF-Coaching von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt werden kann.
Wir verfügen über die entsprechende Trägeranerkennung. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass Sie Ihre selbständige Tätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate aufgenommen haben und Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss nach dem SGB III erhalten. Die Gesamtförderung beträgt maximal 2000,--€. Die Abrechnung des Coaching erfolgt dann direkt von uns mit Ihrer Arbeitsagentur.
Nutzen Sie die mit dem Coaching gebotene Hilfe zur Selbsthilfe, um die für Sie neue berufliche Situation erfolgreich zu meistern, und sprechen Sie uns an.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne über den fachlichen und zeitlichen Rahmen des ESF-Coaching hinaus und vertreten Sie gegebenenfalls in Streitfällen.
